cortical linguistics
 
Kortikale Linguistik                   


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Günter Kochendörfer

Kortikale Linguistik

(Internetpublikation)

 

Hinweise zur Verwendung der EXE-Versionen

 

Es wird empfohlen, die EXE-Datei, also z.B. teil5.exe in einen beliebigen temporären Ordner herunterzuladen. Die Ausführung der Datei liefert dann ein Fenster, das die Entpackung anbietet.

Achtung: Bei neueren Versionen von Norton Internet Security kann es erforderlich sein, in der Rubrik "Internetschutz" die Funktion "Downloadinfo" zu deaktivieren.

     

Ordnungsgemäßes Funktionieren ist nur gewährleistet, wenn die Einstellungen nicht verändert werden.

Klick auf die Schaltfläche "Extrahieren" löst den Entpackungsvorgang aus. Ein Fenster meldet den Erfolg und verschwindet mit Klick auf OK. Dann kann durch Klick auf "Schließen" der WinZip Self-Extractor verlassen werden.

Der Entpackungsvorgang liefert bzw. verändert einen Ordner C:\crtlin . Für den Fall des Beispiels mit teil5.exe wird ein Verzeichnis C:\crtlin\teil5 angelegt. Das Unterverzeichnis teil5 enthält unter anderem eine Datei teil5.pdf, die mit dem Adobe Reader angesehen werden kann. Die übrigen Dateien dieses Unterverzeichnisses dienen der Steuerung von Simulationen oder enthalten Tonbeispiele. Links in der PDF-Datei starten diese Beigaben, die einzelnen Dateien müssen also nicht für sich ausgeführt werden.

Wenn der automatische Start der Simulationen bzw. Tonbeispiele nicht funktioniert, kann die verweigerte bat-Datei durch Doppelklick in der entpackten Version der exe-Datei (also in crtlin) gestartet werden.

Der Download anderer Teile des Projekts "Kortikale Linguistik" wird in den bestehenden Ordner eingebunden, so dass man schließlich eine ganze Reihe von Unterverzeichnissen in C:\crtlin erhält, was eine bequeme Verwendung der gesamten Publikation z.B. mit Hilfe des Windows-Explorers ermöglicht.

Der Entpackungsvorgang installiert keine Programme, sodass die Löschung des Ordners C:\crtlin oder einzelner Unterverzeichnisse für eine Deinstallation ausreicht.

 

Letzte Änderung 1. 2. 2012